Allgemeine Hinweise

Wie funktioniert die Buchung
Bitte senden Sie Ihre Anfrage via Internet - Formular ( Anfrage - LUZMAR) .
Sie bekommen dann innerhalb weniger Tage eine Antwort, z.B. ob die von Ihnen gewünschte Yacht frei ist. Alternativangebote unserer Kooperationspartner werden wir Ihnen im Negativ-Fall zuleiten.
Da wir mit Partnern aus vielen Ländern zusammenarbeiten und sich Buchungspläne ständig ändern, werden wir Ihnen schnellstmöglich unser Angebot mit den entspr. Informationen zusenden. Bevorzugt werden wir auch hier Email verwenden, Fax oder gelbe Post verwenden wir nur auf Ihren Wunsch hin. Danach werden wir die Yacht kostenfrei für Sie für 10 Tage reservieren und Ihnen - bei ernsthaftem Charterwunsch - einen Vertrag sowie weitere Informationen zusenden. Ein Exemplar senden Sie dann bitte via Post oder Fax ausgefüllt und unterschrieben innerhalb einer Woche an uns zurück . Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Buchung beim Vercharterer erst bestätigen können, wenn der Chartervertrag bei uns eingegangen ist und wir die Anzahlung erhalten haben. Der Vercharterer behält sich das Recht vor, bei nicht fristgerechtem Eingang der Anzahlung ohne Ankündigung die Yacht anderweitig zu verchartern.

Zahlungsbedingungen
Mit dem Übersenden des unterschriebenen Chartervertrags ist eine Anzahlung in Höhe von 50% der Chartersumme fällig. Die restlichen 50% sind bis 6 Wochen vor Abreise zu zahlen

Segelscheine und Patente
Um eine Charter -Segelyacht führen zu können, benötigen Deutsche den "Sportboot-Führerschein See", Staatsbürger anderer Nationen den entsprechenden Schein ihres Heimatlandes zusätzlich empfehlen wir den BR-Schein oder höhere Scheine des DSV , in einigen Revieren wird auch ein Sprechfunkzeugnis benötigt. Senden Sie uns bitte mit dem unterschriebenen Vertrag auch eine Kopie Ihrer Führerscheine.
Ferner erklärt der Charterer, dass er bzw. der Schiffsführer über die notwendigen Führerscheine und ausreichende seemännische Erfahrungen und Fähigkeiten zum Führen der gecharterten Yacht besitzt. Außerdem verpflichtet er sich, die Yacht nur innerhalb des angegebenen Fahrgebietes zu nutzen, insbesondere nicht ohne Zustimmung des Vermieters die Staatsgrenze zu verlassen, nicht unter Segeln in Häfen einzulaufen (außer in nachweisbaren Notfällen), die Yacht nicht Dritten zur Nutzung zu überlassen, keine weiteren Personen, als die in der Crewliste genannten Personen an Bord zu nehmen, keine Personen und Warentransporte gegen Entgelt durchzuführen, keine nicht-deklarierten, zollpflichtigen Waren an Bord zu führen, vorschriftsmäßig ein- und auszuklarieren und insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen des Aufenthaltslandes zu beachten, sich nicht an Wett- und Regattafahrten zu beteiligen und das Schleppen anderer Fahrzeuge außer im Seenotfall zu unterlassen.

Der Charterer verpflichtet sich, ein Logbuch zu führen. Der Charterer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Versicherungsschutz entfallen kann, wenn kein Logbuch geführt wurde oder dieses mangelhaft ist. In diesem Fall hat der Charterer dem Vercharterer sämtliche daraus resultierenden Schäden, die die Versicherung deshalb nicht übernimmt, zu erstatten. Die Geltendmachung irgendwelcher Ansprüche gegen den Vercharterer ist ausgeschlossen.

Behördliche Genehmigungen & Haftpflicht -Versicherung
Alle von uns angebotenen Partner besitzen die erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Zulassungen der jeweiligen Länder. Alle Yachten sind Haftpflicht und Vollkasko versichert bei einer Selbstbeteiligung in Höhe des Kautionsbetrages gemäß des Angebotes.

Der Skipper (=Charterer) schließt eine Charter-Ausfall Versicherung ab, die sich je noch Größe des gecharterten Bootes um 150€ bis 200 € beläuft.

Persönliches Eigentum des Charterers und der Crew unterliegen nicht dem Versicherungsschutz, auch Außenborder, Beiboote, Windsurfer, Spinnaker etc. sind nicht versichert. Abhängig von der Größe der Yacht beträgt die Kaution zwischen 2000,- und 3000,- €. Die von Charterer geleistete Kaution dient der Sicherung aller Ansprüche des Vercharterers aus Verlust oder Beschädigung der Yacht sowie ihrer Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände. Ausgenommen sind Schäden mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Treten während des Törns Schäden auf, so ist der Charterer verpflichtet, den nächstgelegenen Hafen anzulaufen und unverzüglich den Vercharterer zu benachrichtigen. Grundsätzlich werden alle Reparaturen durch den Vercharterer ausgeführt. Der Charterer verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung bei der Abwicklung eines Schadenfalles (Versicherungsfalles), insbesondere zur schriftlichen Erteilung der Auskünfte und Erklärung. Der Charter haftet dem Vercharterer für den Gesamtschaden, wenn er gegen diese Obliegenheiten zur Mitwirkung bei der Abwicklung des Versicherungsfalles verstößt. Für Verluste, Beschädigungen der Yacht und ihrer Ausrüstung haftet der Charterer bis zur Höhe der Kaution. Auf Wunsch bieten wir auch eine Kautionsversicherung an.