Wie
funktioniert die Buchung
Bitte senden Sie Ihre Anfrage via Internet - Formular
( Anfrage - LUZMAR) .
Sie bekommen dann innerhalb weniger Tage eine Antwort,
z.B. ob die von Ihnen gewünschte Yacht frei ist.
Alternativangebote unserer Kooperationspartner werden
wir Ihnen im Negativ-Fall zuleiten.
Da wir mit Partnern aus vielen Ländern zusammenarbeiten
und sich Buchungspläne ständig ändern,
werden wir Ihnen schnellstmöglich unser Angebot
mit den entspr. Informationen zusenden. Bevorzugt werden
wir auch hier Email verwenden, Fax oder gelbe Post verwenden
wir nur auf Ihren Wunsch hin. Danach werden wir die Yacht
kostenfrei für Sie für 10 Tage reservieren
und Ihnen - bei ernsthaftem Charterwunsch - einen Vertrag
sowie weitere Informationen zusenden. Ein Exemplar senden
Sie dann bitte via Post oder Fax ausgefüllt und
unterschrieben innerhalb einer Woche an uns zurück
. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir
die Buchung beim Vercharterer erst bestätigen können,
wenn der Chartervertrag bei uns eingegangen ist und wir
die Anzahlung erhalten haben. Der Vercharterer behält
sich das Recht vor, bei nicht fristgerechtem Eingang
der Anzahlung ohne Ankündigung die Yacht anderweitig
zu verchartern.
Zahlungsbedingungen
Mit dem Übersenden des unterschriebenen Chartervertrags
ist eine Anzahlung in Höhe von 50% der Chartersumme
fällig. Die restlichen 50% sind bis 6 Wochen vor
Abreise zu zahlen
Segelscheine und Patente
Um eine Charter -Segelyacht führen zu können,
benötigen Deutsche den "Sportboot-Führerschein
See", Staatsbürger anderer Nationen den entsprechenden
Schein ihres Heimatlandes zusätzlich empfehlen
wir den BR-Schein oder höhere Scheine des DSV
, in einigen Revieren wird auch ein Sprechfunkzeugnis
benötigt. Senden Sie uns bitte mit dem unterschriebenen
Vertrag auch eine Kopie Ihrer Führerscheine.
Ferner erklärt der Charterer, dass er bzw. der
Schiffsführer über die notwendigen Führerscheine
und ausreichende seemännische Erfahrungen und
Fähigkeiten zum Führen der gecharterten Yacht
besitzt. Außerdem verpflichtet er sich, die Yacht
nur innerhalb des angegebenen Fahrgebietes zu nutzen,
insbesondere nicht ohne Zustimmung des Vermieters die
Staatsgrenze zu verlassen, nicht unter Segeln in Häfen
einzulaufen (außer in nachweisbaren Notfällen),
die Yacht nicht Dritten zur Nutzung zu überlassen,
keine weiteren Personen, als die in der Crewliste genannten
Personen an Bord zu nehmen, keine Personen und Warentransporte
gegen Entgelt durchzuführen, keine nicht-deklarierten,
zollpflichtigen Waren an Bord zu führen, vorschriftsmäßig
ein- und auszuklarieren und insbesondere die gesetzlichen
Bestimmungen des Aufenthaltslandes zu beachten, sich
nicht an Wett- und Regattafahrten zu beteiligen und
das Schleppen anderer Fahrzeuge außer im Seenotfall
zu unterlassen.
Der Charterer verpflichtet sich, ein Logbuch zu führen.
Der Charterer wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
daß der Versicherungsschutz entfallen kann, wenn
kein Logbuch geführt wurde oder dieses mangelhaft
ist. In diesem Fall hat der Charterer dem Vercharterer
sämtliche daraus resultierenden Schäden,
die die Versicherung deshalb nicht übernimmt,
zu erstatten. Die Geltendmachung irgendwelcher Ansprüche
gegen den Vercharterer ist ausgeschlossen.
Behördliche Genehmigungen & Haftpflicht
-Versicherung
Alle von uns angebotenen Partner besitzen die erforderlichen
behördlichen Genehmigungen und Zulassungen der
jeweiligen Länder. Alle Yachten sind Haftpflicht
und Vollkasko versichert bei einer Selbstbeteiligung
in Höhe des Kautionsbetrages gemäß des
Angebotes.
Der Skipper (=Charterer) schließt eine Charter-Ausfall
Versicherung ab, die sich je noch Größe
des gecharterten Bootes um 150€ bis 200 € beläuft.
Persönliches Eigentum des Charterers und der
Crew unterliegen nicht dem Versicherungsschutz, auch
Außenborder, Beiboote, Windsurfer, Spinnaker
etc. sind nicht versichert. Abhängig von der Größe
der Yacht beträgt die Kaution zwischen 2000,-
und 3000,- €. Die von Charterer geleistete Kaution
dient der Sicherung aller Ansprüche des Vercharterers
aus Verlust oder Beschädigung der Yacht sowie
ihrer Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände.
Ausgenommen sind Schäden mit Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Treten während des Törns
Schäden auf, so ist der Charterer verpflichtet,
den nächstgelegenen Hafen anzulaufen und unverzüglich
den Vercharterer zu benachrichtigen. Grundsätzlich
werden alle Reparaturen durch den Vercharterer ausgeführt.
Der Charterer verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung
bei der Abwicklung eines Schadenfalles (Versicherungsfalles),
insbesondere zur schriftlichen Erteilung der Auskünfte
und Erklärung. Der Charter haftet dem Vercharterer
für den Gesamtschaden, wenn er gegen diese Obliegenheiten
zur Mitwirkung bei der Abwicklung des Versicherungsfalles
verstößt. Für Verluste, Beschädigungen
der Yacht und ihrer Ausrüstung haftet der Charterer
bis zur Höhe der Kaution. Auf Wunsch bieten wir
auch eine Kautionsversicherung an.
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